Zweckzuschuss Gebührenbremse 2024

06.08.2024 12:51

Zweckzuschuss

Der Bund hat einen Zweckzuschuss in Form der Gebührenbremse für das Land Niederösterreich in der Höhe von € 28.413.495,- beschlossen. Davon entfallen € 39.753,- an die Marktgemeinde Hagenbrunn. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hagenbrunn hat am 27. Juni 2024 beschlossen, diesen gemäß BGBl. I Nr. 122/2023 an die gebührenpflichtigen Haushalte aufzuteilen. Als Aufteilungsschlüssel wird die zum Stichtag 01.02.2024 berechnete Kanalbenützungsgebühr herangezogen. Jeder gebührenpflichtige Haushalt, der mit Stichtag 01.02.2024 eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten hat, erhält mit der Vorschreibung für das 3. Quartal 2024 eine dementsprechende Gutschrift mit dem Text „Zweckzuschuss Gebühr 2024“.

06.08.2024