Buschenschank

In einem Erlaß ordnete Karl der Große an, daß auf den königlichen Weingütern auch Schankstätten für das Volk einzurichten seien. Zur besonderen Kennzeichnung sollten Traubenkränze ausgehängt werden. Die Herrschaft Göttweig machte vom ,,Leutgeben" bereits 1281 Gebrauch. Diese entgeltliche Ausschank von Eigenwein war lange Zeit ein Privileg der Herrschaften, wenn auch grundsätzlich jeder weingartenbesitzer das Recht auf Ausschank seines Weines hatte. 1403 gab es bereits eine ,,Wiener Leutgebordnung", in der vorgesehen war, daß der Wein nur 14 Tage lang abgegeben und daß dazu nur Brot mit ,,Eschlauch" aufgetischt werden darf.

Gast- und Fleischhauergewerbe sprachen sich gegen das ,,Leutgeben" aus und auch die Grundherrschaften sahen in dieser sich immer mehr bei Weinbauern durchsetzenden Praxis des Weinverkaufes eine Konkurrenz.

Wenn die Grundherrschaft ihren ,,Bannwein" ausschenkte - das war ein bis zweimal im Jahr und das zu den Festtagen, an denen die meisten Gäste zu erwarten waren - mußten die Weinbauern ihren ,,Buschen" einziehen. Josef II. gab der bäuerlichen Ausschank, dem ,,Heurigen", die gesetzliche Grundlage. In der ,,Zirkularordnung" von 1784 heißt es u. a.: Wir geben jedem die Freiheit, die von ihm erzeugten Lebensmittel, Wein und Obstmost zu allen Zeiten des Jahres, wie, wann und zu welchem Preise auch immer zu verkaufen und auszuschenken.

Heutzutage stecken etwa 35 Weinbauern von Zeit zu Zeit den grünen Föhrenbuschen vor den Eingang der Heurigenschenke. Rote und weiße Bänder am Buschen verraten, daß hier Rot- bzw. Weißwein ausgeschenkt wird. Neben Wein des jüngsten Jahrganges, dem ,,Heurigen", werden auch ältere Jahrgänge, der ,,Alte", angeboten.

Weißweine:
Grüner Veltliner, Müller-Thurgau, Welschriesling, Weißburgunder, Neuburger, Muskat Ottonel, Sylvaner, Rheinriesling, Traminer, Gewürztraminer, Ruländer, Goldburger und Sämling 88.

Rotweine:
St. Laurent, Zweigelt und Blauburger.

Neben Sortenweinen kann man auch einen ,,Gemischten Satz", den Verschnitt aus mehreren Weinsorten, bestellen oder den ,,Rosé-Wein" verkosten.